Ihr Expertenteam bei Tötungsdelikten wie Mord, Totschlag, fahrlässiger Tötung sowie Todesfallermittlungen
Wenn ein Todesfall strafrechtlich untersucht wird, steht für Betroffene alles auf dem Spiel. Der Vorwurf von Mord oder Totschlag bedeutet maximale Belastung – juristisch, persönlich und gesellschaftlich. In dieser Situation braucht es keine allgemeine Strafverteidigung, sondern ein hochspezialisiertes Team aus Strafrecht und Medizin.
Rechtsanwalt Joachim Thiele, Fachanwalt für Strafrecht, vertritt Mandanten in Köln, Bonn und Leverkusen bei komplexen Todesermittlungen – sowohl bei privater Beauftragung zur unabhängigen Überprüfung von Todesursachen als auch als Verteidiger in Verfahren wegen Mord (§ 211 StGB) oder Totschlag (§ 212 StGB).
Gemeinsam mit Dr. Jan Brünsing, Facharzt für Innere Medizin und Leiter der Abteilung für Innere Medizin der MediaPark Klinik, wird eine forensisch-medizinisch fundierte Verteidigungsstrategie entwickelt. Dieses Zusammenspiel von Strafverteidigung und medizinischer Expertise kann in entscheidenden Momenten den Unterschied machen.
Vorwürfe im Bereich Kapitalstrafrecht erfordern höchste Präzision. Ermittlungsbehörden arbeiten mit großem Druck, Sachverständigengutachten spielen eine zentrale Rolle, und Fehler in der ersten Phase können gravierende Folgen haben. Kapitalverfahren sind häufig medizinisch geprägt. Fragen wie:
-
War der Tod natürlich oder fremdverursacht?
-
Gab es Vorerkrankungen?
-
Ist eine alternative Todesursache plausibel?
-
Ist die Kausalität zweifelsfrei nachgewiesen?
können nur durch eine fundierte interdisziplinäre Zusammenarbeit beantwortet werden. Das Verteidigungsteam verbindet juristische Erfahrung im Strafprozess mit medizinischer Fachkompetenz. Ziel ist eine sachliche, wissenschaftlich fundierte und konsequente Verteidigung.
Interdisziplinäre Verteidigung bei Mord- und Totschlagsvorwürfen
Rechtsanwalt Joachim Thiele als Rechtsanwalt und erfahrener Strafverteidiger bietet:
- Frühzeitige Intervention im Ermittlungsverfahren
- Akteneinsicht und vollständige Analyse aller Beweismittel
- Kritische Prüfung rechtsmedizinischer Gutachten
- Entwicklung einer prozessstrategischen Gesamtverteidigung
- Vertretung vor Landgerichten und Schwurgerichten
Gerade in Kapitalverfahren entscheidet nicht nur das juristische Argument, sondern oft die medizinische Bewertung von Todesursache, Kausalität und Vorerkrankungen.
Dr. med. Jan Brünsing bringt als Facharzt für Innere Medizin und Leiter der Praxis für Inmere Medizin im Media Park umfassende Erfahrung in Diagnostik, Laboranalyse und internistischer Differenzialdiagnostik ein.
Die Praxis bietet das gesamte Spektrum moderner internistischer Diagnostik einschließlich:
-
Umfassender Labordiagnostik
-
Kardiologischer Abklärung
-
Internistischer Differentialdiagnostik
-
Bewertung komplexer Krankheitsverläufe
-
Zweitmeinungen zu medizinischen Gutachten
Diese medizinische Expertise wird in enger Abstimmung mit der strafrechtlichen Verteidigungsstrategie eingebunden. In Todesermittlungsverfahren sind Gutachten der Rechtsmedizin häufig zentraler Beweis. Doch nicht jedes Gutachten ist unangreifbar. Interne Erkrankungen, Stoffwechselentgleisungen, Herzrhythmusstörungen oder andere internistische Ursachen können fehlinterpretiert oder übersehen werden.
Diskrete Beratung und schnelle Verteidigung bei Tötungsdelikten in Köln, Bonn und Leverkusen
-
Sofortige Verteidigung bei Verhaftung
-
Begleitung bei polizeilichen Vernehmungen
-
Vertretung im Ermittlungs- und Hauptverfahren
-
Koordination medizinischer Stellungnahmen
-
Strategische Öffentlichkeitsbegleitung bei Bedarf
Warum spezialisierte Verteidigung bei Todesermittlungen entscheidend ist
In Kapitalverfahren können medizinische Details über Schuld oder Unschuld entscheiden. Eine Verteidigung ohne eigene medizinische Expertise ist häufig strukturell im Nachteil gegenüber staatsanwaltschaftlichen Gutachten. Die Kombination aus strafrechtlicher Spezialisierung und internistischer Fachkompetenz schafft eine fundierte Grundlage für eine effektive Verteidigung.
Privat beauftragte Todesermittlungen bei unklarer Todesursache oder Zweifeln an polizeilichen Ermittlungen
Nicht jeder Todesfall wird strafrechtlich vollständig aufgeklärt. Angehörige stehen häufig vor offenen Fragen: War die Todesursache korrekt festgestellt? Wurden alle medizinischen Aspekte berücksichtigt? Wurde vorschnell von einem natürlichen Tod ausgegangen – oder umgekehrt eine Fremdeinwirkung angenommen?
In solchen Fällen kann eine unabhängige, privat beauftragte Überprüfung entscheidend sein.
Rechtsanwalt Joachim Thiele begleitet Angehörige bei:
-
Überprüfung staatsanwaltschaftlicher Einstellungsentscheidungen
-
Prüfung von Obduktionsberichten und rechtsmedizinischen Gutachten
-
Antragstellung auf Wiederaufnahme oder ergänzende Ermittlungen
-
Durchsetzung von Akteneinsichtsrechten
-
Strategischer Begleitung gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft
In enger Zusammenarbeit mit Dr. Jan Brünsing aus der Abteilung für INnere Medizin der MediePark Klinik Köln erfolgt eine medizinisch fundierte Analyse der Befunde. Als Facharzt für Innere Medizin prüft er insbesondere:
-
Internistische Vorerkrankungen
-
Herz-Kreislauf-Ereignisse
-
Stoffwechselstörungen
-
Laborwerte und pathologische Befunde
-
Plausibilität der dokumentierten Todesursache
Gerade bei ungeklärten Todesfällen, plötzlichem Herztod, vermeintlichen Überdosierungen oder komplexen Vorerkrankungen kann eine internistische Zweitbewertung neue Perspektiven eröffnen.
Ziel ist keine Spekulation, sondern eine objektive, wissenschaftlich fundierte Klärung offener Fragen. Falls erforderlich, werden ergänzende Stellungnahmen, Anträge oder Beschwerden rechtlich präzise formuliert und durchgesetzt.
Büro Köln
Albin-Köbis-Str. 4
51147 Köln (Porz-Wahn)
Tel.: +49 (0) 2203 - 95 95 138
Büro Bonn
Sebastianstr. 213
53115 Bonn
Tel.: +49 (0) 228 - 22 787 952
Büro Leverkusen
An der Schusterinsel 10
51379 Opladen
Tel.: +49 (0) 2171 - 794 99 40
Fax: +49 (0) 2171 - 794 99 60
Email: info@wtb-recht.de
Büro Pulheim
Hackenbroicher Straße 125
50259 Pulheim
Tel.: +49 (0) 2238 - 30 52 998
Fax: +49 (0) 2238 - 30 52 999
Email: info@wtb-recht.de
Sprechzeiten
Mo. - Do.: 08:30 - 18:00
Fr.: 08:30 - 14:00
Leverkusen & Pulheim:
Mo. - Fr.: 09:00 - 12:00
Sowie nach Vereinbarung
24-Stunden Notfallnummer in Strafsachen: 0157-92494431