Steuerstrafrecht / Selbstanzeige
Eine besondere Kompetenz der Kanzlei liegt im Bereich des Steuerstrafrechts. Hier kommen unseren Mandanten - die selbst kanzleiintern mit allerhöchster Diskretion bedacht werden - die Synergieeffekte einer effektiven Zusammenarbeit der in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte mit ihren Schwerpunkten und der engen auch räumlichen Kooperation mit der Steuerberatungsgesellschaft Kassner & Böckmann resultieren. So können Ihre Anliegen diskret, kompetent, aber auch mit der gebotenen Schnelligkeit bearbeitet werden. Nicht selten ist gerade bei Selbstanzeigen Schnelligkeit geboten.
Mit Rechtsanwalt Joachim Thiele als Strafverteidiger, Rechtsanwalt Jürgen Thiele als Strafverteidiger und ehemaligem Strafrichter sowie den in Steuerstrafverfahren erfahrenen Steuerberatern und Wortschaftsprüfern der Kanzlei Kassner & Böckmann steht Ihnen ein hochkompetentes und erfahrenes Team für Ihre steuerstrafrechtlichen Fragen zur Verfügung. Dabei fertigen wir insbesondere Selbstanzeigen an die Strafverfolgungsbehörden - selbstverständlich nur nach gründlicher Prüfung und unter Berücksichtigung von Sicherheitszuschlägen.
Die Voraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO wurden durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz massiv verschärft. Dieses Gesetz erlaubt zwar weiterhin die strafbefreiende Selbstanzeige, ein Steuersünder muss jedoch einige wichtige Punkte beachten: Die Angaben wirken nur dann strafbefreiend, wenn sie vollständig sind, alle nicht bereits verjährten Steuerstraftaten vollständig, mit den richtigen Summen und endgültig erklären. Auch muss die Selbstanzeige zu einem Zeitpunkt erfolgen, in welchem die Finanzbehörde oder die Staatsanwaltschaft noch keine Ermittlungen wegen einer Steuerstrafsache gegen den Betroffenen aufgenommen, oder bereits Kenntnis von einer Steuerstraftat haben. Auch ist die Anzeige an die richtige Behörde zu richten - § 371 Abs. 1 AO stellt klar, dass die Selbstanzeige an die Finanzbehörde zu richten ist.
Warten Sie nicht bis Ihre Daten auf einer Daten-CD sind, welche eine Finanzbehörde ankauft, sondern suchen Sie rechtzeitig die Kanzlei WTB auf, um sich unnötigen Ärger und eine Gefängnisstrafe zu ersparen.
Idealerweise beraten wir Sie bereits im Rahmen der Unternehmensgründung, vor Vertragsschluss oder vor der Aufnahme von Geschäften mit Firmen im EU- und Nicht-EU-Ausland, um strafrechtlich relevantes Verhalten konsequent zu vermeiden.
Kontaktieren Sier daher die im Strafrecht und insbesondere im Steuerstrafrecht (Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung, Steuergestaltung) erfahrenen Strafverteidiger der Kanzlei WTB Rechtsanwälte an unseren Standorten in Köln und Bonn. Selbstverständlich werden unsere Anwälte dabei in ganz Deutschland für Sie tätig.
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