Anwaltliche Beratung bei einer Scheidung
Ihre Anwälte beraten bei einer Scheidung
Der Prinz entpuppte sich als Frosch? Die holde Gattin ist doch mehr der Typ Hausdrache? Wenn die Liebe geht kommt oft der Streit und der Scheidungsanwalt ist dann meist nicht weit. Eine Ehescheidung macht eine anwaltliche Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Familienrecht oder eine Fachanwältin für Familienrecht in mit ausreichender Erfahrung bei einer Scheidung / Aufhebung einer Lebenspartnerschaft unumgänglich.
Wir beraten Sie umfassend und kompetent zu den Fragen rund um das Thema Trennung, Trennungsjahr, Scheidung, Versorgungsausgleich sowie Zugewinnausgleich. Auch bei Streit um die Ehewohnung und Haushaltssachen können wir Ihnen weiterhelfen.
Sprechen Sie Ihren Fachanwalt oder Ihre Fachanwältin für Familienrecht rund um das Thema Scheidung in Köln, Bonn oder in Porz oder im Kölner Umland oder auch bundesweit oder im Familienrecht allgemein an unseren Standorten in Köln oder Bonn gerne an.
Einvernehmliche Scheidung
Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist anwaltliche Beratung angezeigt. Dies gilt auch bei Aufhebung einer Lebenspartnerschaft oder Scheidungen mit Auslandsbezug. Sprechen Sie uns an, ihr Scheidungsanwalt oder ihre Scheidungsanwältin von WTB Rechtsanwälte an den Standorten in Köln und Bonn hilft Ihnen schnell und kompetent.
Scheidung und Ehevertrag
Wir beraten Sie auch kompetent und umfassend zu allen Fragen rund um den Ehevertrag. Dies sowohl vor als auch nach der Eheschließung. Was ist möglich und welche Formvorschriften müssen eingehalten werden? Zu all Ihren Fragen finden wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie passenden Antworten!
Scheidung und Trennungsjahr
Kosten einer Scheidung / Verfahrenskostenhilfe
Haben Sie Sorge, die Kosten für ein Scheidungsverfahren nicht aufbringen zu können? Wir unterstützen Sie auch beim Thema Verfahrenskostenhilfe. Bewilligt das Gericht Verfahrenskostenhilfe, braucht der oder die Beteiligte die Gerichts- und die Anwaltsgebühren unter Umständen gar nicht zu zahlen.
Die erforderliche Erklärung für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe finden Sie hier: Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe.
Ihre Scheidungsanwälte
Büro Köln
Albin-Köbis-Str. 4
51147 Köln (Porz-Wahn)
Tel.: +49 (0) 2203 - 95 95 138
Fax: +49 (0) 2203 - 95 95 139
Email: mail@wtb-recht.de
Büro Bonn
Sebastianstr. 213
53115 Bonn
Fax: +49 (0) 228 - 22 787 798
Email: mail@wtb-recht.de
24-Stunden Notfall-Nummer in Strafsachen: 0157-924 944 31
Sprechzeiten
Mo. - Do.: 08:30 - 18:00
Fr.: 08:30 - 14:00
Sowie nach Vereinbarung