Tipps vom Anwalt bei Erhalt eines Strafbefehls

Die Staatsanwaltschaft kann zum Abschluss eines Ermittlungsverfahrens nicht nur Anklage erheben (sofern das Verfahren nicht ohnehin eingestellt werden kann), sondern auch beim zuständigen Amtsgericht einen Strafbefehl beantragen.

 

Mit dem Strafbefehlsverfahren ist das Gesetz ein vereinfachtes Verfahren verankert, in dem das Gericht ohne eine Hauptverhandlung entscheiden kann. Es ist allerdings nur in weniger bedeutsamen Sachen zulässig. Die Staatsanwaltschaft kann dann beim zuständigen Amtsgericht der Hauptsache den Erlass eines Strafbefehls beantragen, zum Beispiel wenn es um Geldstrafen geht oder, sofern die angeklagte Person eine Verteidigerin oder ein Verteidiger hat auch bei Bewährungsstrafen bis zu einem Jahr.

 

Gegen eine solche Strafbefehl kann der Beschuldigte Einspruch einlegen. Der Einspruch ist an das zuständige Amtsgericht zu richten, nicht an die Staatsanwaltschaft. Im Falle eines wirksamen Einspruchs wird sodann eine Hauptverhandlung durch das Amtsgericht beantragt. Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig und ist dann wie ein Urteil vollstreckbar. Für die Vollstreckung ist dann die zuständige Staatsanwaltschaft zuständig.

 

Wenn das Gericht nach einem Einspruch gegen den Strafbefehl Bedenken hat, ohne eine Hauptphantom zu entscheiden, oder wenn das Gericht die beantragte Rechtsfolge für zu hoch oder zu milde hält, so bestimmt es ein Termin zur Hauptverhandlung. In diesem Fall findet ein ganz normales Strafverfahren vor dem Gericht statt.

 

Im Regelfall wird in einem Strafbefehl eine Geldstrafe verhängt. Es ist aber ebenfalls denkbar, dass andere Rechtsfolgen (z.B. Fahrverbot, Einziehung von Gegenständen, Verfall beschlagnahmten Geldes, Geldbußen gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen) gesetzt werden. 

 

Daher: Kontaktieren Sie unbedingt die im Strafrecht erfahrenen Strafverteidiger der Kanzlei WTB Rechtsanwälte an den Standorten Kön und Bonn wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben. Wir werden dabei natürlich nicht nur in den angrenzenden Städten/Regionen Leverkusen, Düsseldorf, Bergisch Gladbach, Aachen, Dortmund, Essen, Duisburg, Wuppertal für Sie tätig, sondern natürlich in ganz Deutschland. Teilen Sie dabei dem Anwalt für Strafrecht unbedingt mit, wann Sie den Strafbefehl zugestellt bekommen haben.

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