Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Köln und Bonn
Wenn es geknallt hat ...
...ist guter Rat oft teuer. Das muss nicht sein! Ihr Anwalt für Verkehrsrecht der Kanzlei WTB Rechtsanwälte hilft Ihnen schnell und unkompliziert.
Wenden Sie sich direkt nach einem Unfall an den Anwalt für Verkehrsrecht Ihres Vertrauens. Verweisen Sie an der Unfallstelle gegenüber der Polizei und den anderen Unfallbeteiligten auf Ihren Verkehrsanwalt von WTB Rechtsanwälte und äußern Sie sich nicht zum Unfallhergang.
Wir wickeln den Verkehrsunfall für Sie ab
Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls! Sei es als Autofahrer, Kradfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, ein Verkehrsunfall kann jedem passieren und die Regulierung wirft viele Fragen auf. Neben der wichtigsten Frage, nämlich wer eigentlich schuld ist, kommen viele weitere Fragen hinzu: Muss ich zu einem Sachverständigen? Darf ich den Wagen schon reparieren lassen? Wie sieht es mit einem Mietwagen aus? Welche Schadenersatzansprüche habe ich? Bekomme ich Schmerzensgeld für meine Verletzungen und wie viel? Macht es Sinn, den Unfallgegner anzuzeigen, also Strafanzeige zu erstatten? Auch wenn Ihnen selber vorgeworfen wird, den Unfall verursacht zu haben, beraten und verteidigen wir Sie Strafverfahren.
Mietwagen / Nutzungsausfall / Unfallersatzwagen
Während der Reparaturdauer könnten Sie grundsätzlich einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Dazu sollten Sie ein etwas kleineres Fahrzeug anmieten, da die Versicherung
sonst einen Abzug vornimmt. Mieten Sie aber nicht zum sog. "Unfallersatztarif" an, sondern bestehen Sie bei der Mietwagenfirma auf dem üblichen "Normaltarif"; ansonsten kann es vorkommen, dass die
Versicherung nicht alle Kosten hierfür übernimmt.
Wenn Sie unsicher sind: sprechen Sie uns an!
Netzwerk von Spezialisten / Sachverständigen
Nach einem Verkehrsunfall können Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Feststellung des Schadenumfangs, der Wertminderung, des Restwert und Wiederbeschaffungswert sowie der Reparaturkosten und der Höhe des Nutzungsausfalls beauftragen. Das Gutachten zum Schaden nach dem Verkehrsunfall, das auch direkt per Email an den Anwalt gesendet werden kann, besprechen Sie dann im Anschluss mit Ihrem Anwalt für Verkehrsrecht der Kanzlei WTB Rechtsanwälte ausführlich. dabei werden alle Vor- und Nachteile des jeweiligen Vorgehens besprochen, z.B. die Abrechnung "Netto" auf Gutachtenbasis oder "Brutto" nach rfolgter Reparatur in der Fachwerkstatt.
Auch die Kosten für dieses Gutachten muss die Versicherung des Unfallverursachers als zur Schadensberechnung notwendige Kosten ersetzen. Nur wenn erkennbar war, dass es sich um einen sog. „Bagatellschaden“ handelt, werden die Kosten des Gutachtens nicht ersetzt. In diesem Fall kann man aber einen Kostenvoranschlag der Fachwerkstatt einholen. Dies geht auch, wenn das Fahrzeug nicht repariert wird. Details hierzu besprechen wir mit Ihnen im Beratungsgespräch.
Selbstverständlich können Sie auch vor einem Beratungsgespräch ein Sachverständigengutachten beauftragen, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, um Zeit zu sparen. Der Sachverständige kann das Gutachten im Anschluss dann direkt an unsere Kanzlei (mail@wtb-recht.de) senden.
Aufgrund positiver Erfahrungen in der Vergangenheit empfehlen wir folgende Sachverständigenbüros:
Köln-Porz:
DEKRA Automobil GmbH
-Station Köln-Porz-
Hansestr. 74/76
51149 Köln
Telefon: 02203 - 93580-0
Email: bonn.automobil@dekra.com
Köln-Mülheim:
Sachverständigen-Station
Reemt Jansen
Clevischer Ring 125
51063 Köln
Telefon: 0221 - 64 44 48
Email: info@gutachten-station.de
Leverkusen:
Sachverständigenbüro Adams
Overfeldweg 82
51371 Leverkusen
Telefon: 0214 - 86 82 20
Email: info@adams-kfz-sv.de
Gerne können Sie auch unser gesamtes Netzwerk von Spezialisten, bestehend aus Sachverständigen, Ärzten, Physiotherapeuten und weiteren Rechtsanwälten in Anspruch nehmen, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen und Unfallfolgen bestmöglich zu mildern! Wir nehmen uns gerne Ihrer Fragen an.
Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall
Wir regulieren den Schaden nach einem Verkehrsunfall bundesweit für Sie. Die Standorte der Kanzlei in Köln (Porz Wahn) und Bonn (Endenich / Poppelsdorf) und die Anwälte für Verkehrsrecht und Unfallschadenregulierung sind gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln z.B. auch aus Köln-City, Bonn, Sieburg, Niederkassel, Rösrat, Refrat, Bensberg, Lohmar erreichbar.
Büro Köln
Albin-Köbis-Str. 4
51147 Köln (Porz-Wahn)
Tel.: +49 (0) 2203 - 95 95 138
Fax: +49 (0) 2203 - 95 95 139
Email: mail@wtb-recht.de
Büro Bonn
Sebastianstr. 213
53115 Bonn
Fax: +49 (0) 228 - 22 787 798
Email: mail@wtb-recht.de
Sprechzeiten
Mo. - Fr.: 08:30 - 18:00
Sowie nach Vereinbarung