Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte

Ob Arbeiter, Angestellter, kleines oder mittelständisches Unternehmen, bei uns werden Sie in allen Problemfeldern rund um das Arbeitsrecht, insbesondere zu den Themen Kündigung (betriebsbedingt, personenbedingt, verhaltensbedingt, außerordentlich), Abmahnung, Abfindung, Mobbing, Probezeit, Zeugnis, Urlaub, Überstunden, Vertragsprüfung, Aufhebungsvertrag, Befristung und Kündigungsschutzrecht beraten.,

 

Gern können Sie uns Ihr Anliegen auch über unsere Online Anfrage schildern, wir nehmen dann schnellstmöglich mit Ihnen Kontakt auf. Über das vorbereitete Formular auf unserer Homepage können Sie aber auch unseren Rückrufservice nutzen – hinterlassen Sie einfach ihre Telefonnummer, wir melden uns dann bei ihnen. Für eine intensive und ausführliche Rechtsberatung ist ein persönliches Gespräch jedoch unabdingbar. Gerne können Sie telefonisch einen Beratungstermin bei Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht  von WTB Rechtsanwälte an unseren Standorten Köln und Bonn vereinbaren.

Wichtig für Arbeitnehmer

Sie haben eine schriftliche Kündigung erhalten?

 

Kündigungsschutzklage können Sie nur innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht erheben. Versäumen Sie diese Frist, müssen Sie die Kündigung grundsätzlich hinnehmen.

 

Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen einen Aufhebungsvertrag an?

 

Stimmen Sie nicht vorschnell zu. Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Außerdem lässt sich in der Regel mehr herausholen, als man Ihnen anbietet - schließlich will der Arbeitgeber Sie ja "loswerden".

 

Wichtig für Arbeitgeber

Sie haben Gründe, einen Mitarbeiter fristlos zu kündigen?

 

Dann muss die Kündigung grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen ausgesprochen werden und dem Mitarbeiter schriftlich zugehen. Nach 2 Wochen können Sie aus diesem konkreten Grund grundsätzlich nicht mehr kündigen. 

 

Wichitg für Betriebsrat

Unter anderem haben Sie bei personellen Einzelmaßnahmen gem. § 99 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht. Beantragt der Arbeitgeber Ihre Zustimmung zu einer Maßnahme und äußern Sie sich nicht innerhalb 1 Woche, dann gilt die Zustimmung als erteilt. Bei Zweifeln sollte also die Zustimmung zunächst fristgemäß verweigert und anwaltiche Hilfe in Anspruch genommen werden.

 

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen des Arbeitsrechts, zum Beispiel:

  • Kündigung / Kündigungsschutz
  • Vergütung (Lohn/Gehalt, Sonderzahlungen, Prämien etc.)
  • Urlaub / Urlaubsabgeltung
  • Arbeitszeugnis
  • Versetzung / Änderungskündigung
  • Betriebsübergang / Unternehmensumwandlung
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht (Zeitarbeit)
  • Betriebsvereinbarungen
  • Mitbestimmung, Betriebsratstätigkeit
  • Tarifrecht
  • Kurzarbeit

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Büro Köln

Albin-Köbis-Str. 4 

51147 Köln (Porz-Wahn)

 

Tel.: +49 (0) 2203 - 95 95 138

Fax: +49 (0) 2203 - 95 95 139

Email: mail@wtb-recht.de

 

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53115 Bonn

 

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Email: mail@wtb-recht.de

Sprechzeiten

 

Mo. - Do.:  08:30 - 18:00

          Fr.:  08:30 - 14:00

 

Sowie nach Vereinbarung


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