Anwalt für Arbeitsrecht in Köln und Bonn - für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte
Ob Arbeiter, Angestellter, kleines oder mittelständisches Unternehmen, bei uns werden Sie in allen Problemfeldern rund um das Arbeitsrecht, insbesondere zu den Themen Kündigung (betriebsbedingt, personenbedingt, verhaltensbedingt, außerordentlich), Abmahnung, Abfindung, Mobbing, Probezeit, Zeugnis, Urlaub, Überstunden, Vertragsprüfung, Aufhebungsvertrag, Befristung und Kündigungsschutzrecht beraten.
Mit Rechtsanwalt Thomas Prange steht Ihnen ein im Arbeitsrecht sehr erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zur Seite. Rechtsanwalt Thomas Prange ist ausschließlich auf die Gebeite des Arbeitsrecht und Familienrecht spezialisiert und hat in beiden Fachbereichen die entsprechende Fachanwaltsausbildung absolviert. Er berät Sie in allen Frafgen des Arbeitsrecht kompetent und vertritt Ihre Interessen im Arbeitsrecht engagiert und mit der nötigen Weitsicht vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht.
Gern können Sie uns Ihr Anliegen auch über unsere Online Anfrage schildern, wir nehmen dann schnellstmöglich mit Ihnen Kontakt auf. Über das vorbereitete Formular auf unserer Homepage können Sie aber auch unseren Rückrufservice nutzen – hinterlassen Sie einfach ihre Telefonnummer, wir melden uns dann bei ihnen.
Für eine intensive und ausführliche Rechtsberatung ist ein persönliches oder jedenfalls telefonisches Gespräch in der Regel jedoch unabdingbar. Gerne können Sie telefonisch einen Beratungstermin bei Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht von WTB Rechtsanwälte an unseren Standorten Köln und Bonn vereinbaren.
Wichtig für Arbeitnehmer
Sie haben eine schriftliche Kündigung erhalten?
Kündigungsschutzklage können Sie nur innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht erheben. Versäumen Sie diese Frist, müssen Sie die Kündigung grundsätzlich hinnehmen.
Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen einen Aufhebungsvertrag an?
Stimmen Sie nicht vorschnell zu. Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Außerdem lässt sich in der Regel mehr herausholen, als man Ihnen anbietet - schließlich will der Arbeitgeber Sie ja "loswerden".
Wichtig für Arbeitgeber
Sie haben Gründe, einen Mitarbeiter fristlos zu kündigen?
Dann muss die Kündigung grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen ausgesprochen werden und dem Mitarbeiter schriftlich zugehen. Nach 2 Wochen können Sie aus diesem konkreten Grund grundsätzlich nicht mehr kündigen.
Wichitg für Betriebsrat
Unter anderem haben Sie bei personellen Einzelmaßnahmen gem. § 99 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht. Beantragt der Arbeitgeber Ihre Zustimmung zu einer Maßnahme und äußern Sie sich nicht innerhalb 1 Woche, dann gilt die Zustimmung als erteilt. Bei Zweifeln sollte also die Zustimmung zunächst fristgemäß verweigert und anwaltiche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen des Arbeitsrechts auch Vor de Arbeitsgericht oder Landesarbeitsgericht, zum Beispiel:
- Kündigung / Kündigungsschutz
- Vergütung (Lohn/Gehalt, Sonderzahlungen, Prämien etc.)
- Urlaub / Urlaubsabgeltung
- Arbeitszeugnis
- Versetzung / Änderungskündigung
- Betriebsübergang / Unternehmensumwandlung
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht (Zeitarbeit)
- Betriebsvereinbarungen
- Mitbestimmung, Betriebsratstätigkeit
- Tarifrecht
- Kurzarbeit
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