Tipps bei einer Durchsuchung

Wenn Sie von einer polizeilichen Durchsuchungsmaßnahme betroffen sind, sollten Sie unbedingt die folgenden Hinweise beachten und unsbeindt zeitnah Ihrren Anwwalt für Strafrecht / Strafverteidiger informieren:

 

 

  1. Ruhe bewahren
  2. Lassen Sie sich einen Dienstausweis des Polizeibeamten zeigen!
  3. Lassen Sie sich den richterlichen Durchsuchungsbeschluss zeigen und lesen Sie diesen gründlich durch! Wenn die Polizei keinen Durchsuchungsbeschluss vorweisen kann: Fragen Sie die Beamten, wieso Gefahr im Verzug sei und ob ein Richter oder Staatsanwalt telefonisch befragt wurde. Wenn dies nicht erfolgt ist, fragen Sie die Beamten wieso nicht, da das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dies explizit fordert!
  4. Informieren Sie Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht!
  5. Überlegen Sie, ob Sie Unterlagen und Gegenstände freiwillig herausgeben wollen, dadurch vermeiden Sie eine weitere Durchsuchung und eventuell belastenden Zufallsfunde!
  6. Widersprechen Sie einer eventuellen Beschlagnahme von Gegenständen oder Unterlagen und achten Sie darauf, dass der Widerspruch prorokolliert wurde!
  7. Wenn Beweismittel beschlagnahmt werden, lassen Sie sich ein Beschlagnahmeprotokoll hierüber aushändigen!
  8. Unterschreiben Sie nichts!
  9. Äussern Sie sich nicht zur Sache!
  10. Behindern Sie die Beamten nicht bei der Durchsuchung!
  11. Und bitte: Bleiben Sie den Beamten gegenüber höflich!

 

Sie erreichen unseren im Strafrecht erfahrenen Anwalt u. Strafverteidiger an unseren Standorten in Köln und Bonn rund um die Uhr unter der folgenden Telefonnumer:

 

02203 - 95 95 138

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