Verkehrsrecht - Ihr Anwalt in Köln (Porz)

Ihr Verkehrsrechtsanwalt in Köln Porz (Wahn)

Nach einem Verkehrsunfall beginnt die eigentliche Arbeit der Schadenregulierun, denn die wenigsten Versicherungen zahlen gerne und freiwillig den entstandenen Schaden. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Anwalt für Verkehrsecht Ihres Vertrauens zu beauftragen. Sie sind dabei nicht verpflichtet, z.B. als ADAC Mitglied einen ADAC-Vertragsanwalt in Köln Porz oder Vertragsanwalt der Versicherung zu beauftragen. Die Kosten des Rechtsanwalts zahlt dabei i.d.R. die Versicherung des Unfallverursachers, wenn dieser den Unfall allein verschuldet hat. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich „Verkehr“ abgeschlossen haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten die Tätigkeit Ihres Anwalts für Verkehrsrecht, falls Sie Sorgen haben, ob die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten trägt. Sie sind in der Anwaltswahl, auch als ADAC Mitglied oder Rechtsschutzversicherter, idR völlig frei. 

 

Wenden Sie sich daher bei Fragen im Verkehrsrecht an Ihren Verkehrsanwalt von WTB Rechtsanwälte an unserem Standort in Köln Porz (Wahn).

 

Nutzen Sie die Möglichkeiten der Information z.B: durch das Internet und suchen Sie sich einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Ihren Erwartungen entspricht, z.B. durch besonders gute Bewertungen. Gerne stehen Ihnen die im Verkehrsrecht erfahrenen Anwälte der Kanzlei WTB Rechtsanwälte in Porz (Wahn) als Top bewertete Anwälte zur Verfügung.

 

Erfahrener Anwalt für Verkehsrecht in Köln Porz

Der Anwalt für Verkehrsrecht der Kanzlei WTB Rechtsanwälte in Köln (Porz / Wahn) hilft Ihnen dabei schnell und kompetent aufgrund der langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht. Sprechen Sie uns daher nach einem Verkehrusnfall an, sei es wegen des Fahrzeugschadens (Totalschaden oder Reparaturschaden?), Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Aufwandsentschädigung oder Schmerzensgeld.

 

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht unserer Kanzlei steht Ihnen nach einem Verkehrsunfall mit Rat und Tat zur Seite.

 

Tipps vom Anwalt nach einem Verkehrsunfall

Wenn es geknallt hat ist guter Rat oft teuer. Das muss nicht sein!  Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Köln und Bonn von der Kanzlei WTB Rechtsanwälte an unseren Standorten in Köln und Bonn hilft Ihnen schnell und unkompliziert. 

 

Wenden Sie sich direkt nach einem Unfall an den Anwalt für Verkehrsrecht Ihres Vertrauens in Köln oder Bonn. Verweisen Sie an der Unfallstelle gegenüber der Polizei und den anderen Unfallbeteiligten auf Ihren Verkehrsanwalt von WTB Rechtsanwälte und äußern Sie sich nicht zum Unfallhergang.

 

Wenn es doch einmal zu einem Unfall kommt, steht Ihr Rechtsanwalt nur in den seltensten Fällen direkt daneben. Daher geben wir Ihnen auf dieser Seite nachfolgend einige generelle Tipps und Hinweise für Erstmassnahmen und das Verhalten nach einem Verkehrsunfall, die Sie beachten sollten:

 

• Unfallstelle ordnungsgemäß sichern (Warndreieck, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Standlicht einschalten)

 

• Sofort die Polizei und wenn nötig Feuerwehr und Rettungsdienst rufen!

 

• Lassen Sie sich nicht vom Unfallgegner oder Zeugen einschüchtern!

 

• Keine spontanen Schuldanerkenntnisse abgeben!

 

• Fotografieren Sie die Unfallstelle aus mehreren Perspektiven zB mit Ihrer („Handykamera“!)

 

• Verändern Sie die Unfallstelle nicht. Sollten die Fahrzeuge weggesetzt werden, markieren Sie vorher die Reifenstände mit Kreide auf der Fahrbahn

 

• Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei und erheben Sie Einwände noch vor Ort, wenn die Polizei falsche Dinge aufnimmt.

 

Nach dem Unfall beginnt die eigentliche Arbeit, denn die wenigsten Versicherungen zahlen gerne und freiwillig. Es steht Ihnen jedoch nach einem Verkehrsunfall, egal ob Blechschaden oder Personenschaden, zu, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche den Rechtsanwalt für Verkehrsunfälle Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten des Rechtsanwalts zahlt dabei i.d.R. die Versicherung des Unfallverursachers, wenn dieser den Unfall allein verschuldet hat. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich „Verkehr“ abgeschlossen haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten die Tätigkeit Ihres Anwalts bei einem Verkehrsunfall. Auch müsen Sie z.B. als ADAC-MItglied nciht zwingend einen ADAC Vertragsanwalt beuaftragen, Sie könnne jeden Anwalt auswählen, den Sie wünschen.

 

Anwaltliche Unterstützung nach einem Unfall lohnt sich

Unfallgeschädigte, die sich durch einen Anwalt im Verkehrsrecht haben vertreten lassen, erzielten statistisch regelmäßig einen höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand genommen haben.

 

Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls! Sei es als Autofahrer, Kradfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, ein Verkehrsunfall kann jedem passieren und die Regulierung wirft viele Fragen auf. Neben der wichtigsten Frage, nämlich wer eigentlich schuld ist, kommen viele weitere Fragen hinzu: Muss ich zu einem Sachverständigen? Darf ich den Wagen schon reparieren lassen? Wie sieht es mit einem Mietwagen aus? Welche Schadenersatzansprüche habe ich? Bekomme ich Schmerzensgeld für meine Verletzungen und wie viel? Macht es Sinn, den Unfallgegner anzuzeigen, also Strafanzeige zu erstatten?  Auch wenn Ihnen selber vorgeworfen wird, den Unfall verursacht zu haben, beraten und verteidigen wir Sie Strafverfahren.

 

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht aus Köln berät Sie zu den Schadenpositionen nach einem Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall z.B. in Köln, Bonn oder anderswo sind eine Vielzahl an Schadenpositionen denkbar, die bei der gegnersichen Haftpflichtversicherung geltened gemacht werden können. Neben der Frage ob, es sich um einen Totalschaden oder einen Reparaturschaden handelt sind die folgenden Positionen bei einem Verkehrsunfall in Köln durch einen Anwalt für Verkehrsrecht zu prüfen:

  • Fahrzeugschaden, Reparaturkosten
  • Wertminderung
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfall
  • Gutachterkosten
  • Abschleppkosten
  • Standgebühren
  • An- und Abmeldegebühren
  • Kosten für neue Kennzeichen
  • Auslagenpauschale

 

Mietwagen / Nutzungsausfall / Unfallersatzwagen

Während der Reparaturdauer könnten Sie grundsätzlich einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Dazu sollten Sie ein etwas kleineres Fahrzeug anmieten, da die Versicherung sonst einen Abzug vornimmt. Mieten Sie aber nicht zum sog. "Unfallersatztarif" an, sondern bestehen Sie bei der Mietwagenfirma auf dem üblichen "Normaltarif"; ansonsten kann es vorkommen, dass die Versicherung nicht alle Kosten hierfür übernimmt.
 

Wenn Sie unsicher sind: sprechen Sie uns an!

 

Büro Köln

Albin-Köbis-Str. 4 

51147 Köln (Porz-Wahn)

 

Tel.: +49 (0) 2203 - 95 95 138

Fax: +49 (0) 2203 - 95 95 139

Email: mail@wtb-recht.de

 

Büro Bonn

Sebastianstr. 213

53115 Bonn

 

Tel.: +49 (0) 228 - 22 787 952

Fax: +49 (0) 228 - 22 787 798

Email: mail@wtb-recht.de

Sprechzeiten

 

Mo. - Do.:  08:30 - 18:00

          Fr.:  08:30 - 14:00

 

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