Schmerzensgeld - Anwalt - Köln
Wenn Sie durch einen Verkehrsunfall, einen Reitunfall, einen Hundebiss oder ein sonstiges Unfallereignis verletzt wurden, steht Ihnen gegen den Verursacher oder jedenfalls den Verantwortlichen und die dahinter stehende Haftpflichtversicherung ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Hierbei berät Sie der bbei Schmerzenegsld erfahrene Anwalt von WTB Rechtsanwälte sowohl am Standort in Köln als auch in unserer Kanzlei in Bonn. Selbstverständlich werden wir auch bundesweit für Sie tätig. Die telefonische Erstberatung ist dabei für Sie bei Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall kostenlos.
Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach den Verletzungen, der Schwere der Verletzungen und den Beeinträchtigungen im Alltag, im Beruf oder beim Sport. Es lassen sich keine pauschalen Beträge nennen, dies ist stets sehr vom Einzelfall abhängig. Hierfür gibt es Sammlungen von Gerichtsentscheidungen, diese haben wir selbstverständlich - stets aktuell - in unserer Bibliothek.
Ihr Anwalt ermittelt gemeinsam mit Ihnen und ggf in Abstimmung mit Ihren behandelnden Ärzten (insb. dem Hausarzt) die genauen relevanten Einschränkungen im Alltag und verletzungsbesdingten Beschwerden. Hierzu haben wir beispeilsweise auch einen speziellen Fragebogen für Ihren Arzt enntwickelt, der alle relevanten Fragen enthält.
Das Schmerzensgeld ist sodann immer am indivudellen Einzelfall zu bemessen. Nachfolgend haben wir Ihnen als kleine Anhaltspunkte ein paar Beispiele benannt.
37.500 € - Erblindung einseitig
OLG Celle, Urteil vom 17.10.2001 - 9 U 159/01
20.000 € - HWS-Schleudertrauma mit posttraumatischen Dauerschäden
OLG Celle, Urteil vom 02.11.2000 - 14 U 277/99
10.000 € - Sprunggelenksbruch mit Fraktur des Innenknöchels
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 23.03.1995 - 1 U 19/94
10.000 € - Schulterverletzung und Unterschenkeltrümmerfraktur, Arm nach Schulterverletzung nicht mehr wie vorher einsatzfähig (1/3 Mitverschulden, somit ohne Mitverschulden 15.000 €)
OLG Hamm, Urteil vom 31.05.2001 - 6 U 28/01
8.250 € - Fraktur linkes Handgelenk, rechtes Schlüsselbein, 18 Tage stat. Behandlung, 3 Monate arbeitsunfähig
KG Berlin, Urteil vom 21.05.2001 - 12 U 3372/00
7.500 € - HWS - Trauma mit Bandscheibenvorfall
OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.01.2005 - 4 U 72/04 - 15/05
7.500 € - Trümmerbruch des Handgelenks, Gelenkflächenschädigung mit arthrotischen posttraumatischen Veränderungen als Dauerschaden
OLG Köln, Urteil vom 27.11.1996 - 5 U 150/96
6.500 € - Handgelenkfraktur und Schlüsselbeinfraktur, 18 Tage stat. Behandlung, 3 Monate Arbeitsunfähigkeit (Mitverschulden: 1/5), Einschränkung der Beweglichkeit des Handgelenks
KG Berlin, Urteil vom 21.05.2001 - 12 U 3372/00
5.000 € - Handgelenksfraktur
OLG Koblenz, Urt. v. 06.12.2004 - 12 U 1491/03
3.000 € - Brustwirbelsäulenschmerzen
OLG München, Urteil vom 09.04.1999 - 10 U 3601/98
2.000 € - Hundebiss in die linke Wange
AG Nordhorn, Urteil vom 23.08.2007 - 3 C 387/07
2.000 € - Bisswunde rechte Unterarm mit bleibender Narbe
Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 11.07.2000 - 6 C 241/00
1.250 € -Fraktur des Ringfingers
KG Berlin, Urteil vom 31.08.2001 - 21 U 69/01
800 € - Wirbelsäulenzerrung und -stauchung im BWS- und LWS-Bereich, 1 Woche Arbeitsunfähig (Mitverschulden: 1/5, somit eigentlich 1.000 € ohne Mitverschulden!)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2005 -- I-1 U 100/05
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