Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Köln (z.B. illegale Autorennen / Unfallflucht / Trunkenheit am Steuer)

Eine besondere Spezialisierung im Strafrecht unserer Kanzlei liegt im Verkehrstrafrecht.

Insbesondere der Vorwurf des unerlaubten Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB oder ein illegales Autorennen, Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Strassenverkehrs, etc. sind Vorwürfe, die Sie sehr ernst nehmen sollten. Hier sollten Sie unbedingt sofort Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt für Verkehrsstrafrecht aufnehmen.


Wenn Sie einen Anhörungsbogen der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bekommen, haben Sie in der Regel zwei Wochen Zeit zur "Gelegenheit zur Stellungnahme". In diesem Fall sollten Sie in keinem Fall eine Äußerung gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft abgegeben. Dies kann Ihnen auch nicht als Nachteil ausgelegt werden, als Beschuldigte haben Sie immer das Recht zu schweigen. Um es deutlich zu sagen: sagen Sie nichts und wenden Sie sich zuerst an Ihren Anwalt.

Gerade bei dem Vorwurf des illegalen Autorennen (Beschleunigungsrennen, Ampelstart, Kavaliersstart) sollten Sie keinesfalls irgendeine Äusserung vor Ort gegenüber der Polizei oder Dritten abgeben. Äussern Sie sich gar nicht zur Sache, denn oftmals ist es ohne Äusserungen der Beteiligten vor Ort schwer, den erforderlichen Vorsatz zur Erziehung einer höchstmöglichen Geschwindigkeit zu beweisen. Auch wenn der PKW oder ein Motorrad als angebliches Tatmittel oder Tatobjekt von der Polizei beschlagnahmt oder sichergestellt und abgeschleppt wurde unternehmen Sie besser nichts ohne vorher Ihren Anwalt befragt zu haben.

 

Das erste Vorgehen in diesem Fall ist es, dass wir nach einem gemeinsamen Gespräch Akteneinsicht bei der Polizei und Staatsanwaltschaft beantragen, um zu wissen, was Staatsanwaltschaft und Polizei überhaupt wissen und was gegen Sie "auf dem Tisch" liegt.

 

Danach entscheiden wir gemeinsam, wie wir die Verteidigung aufbauen. Dies hängt immer vom jeweiligen Fall ab und wird Ihr Anwalt für Verkehrsstrafrecht mit Ihnen genau besprechen.

Es kann sein, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren einstellt, weil wir die Staatsanwaltschaft davon überzeugen können, dass Sie den Unfall nicht bemerkt haben und auch nicht bemerken konnten. Es drohen allerdings auch ein Fahrverbot nebst Geldstrafe, eine Entziehung der Fahrerlaubnis oder sogar eine Anklage. Dies sollten wir nach Möglichkeit vermeiden.

Wenn Sie sich daher in derartigen Fällen nach Erhalt eines Anhörungsbogens, wenn die Polizei bei Ihnen zu Hause war und ihnen eine Unfallflucht vorwirft, oder wenn Ihnen als Halter ein solcher Vorwurf gemacht wird, obwohl ein anderer gefahren ist, unbedingt an den Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Köln (Porz), Bonn und Aachen von WTB Rechtsanwälte. 

 

Selbstverständlich werden wir bundesweit für Sie tätig und können Besprechungen auch telefonisch oder online durchführen.

Büro Köln

Albin-Köbis-Str. 4 

51147 Köln (Porz-Wahn)

 

Tel.: +49 (0) 2203 - 95 95 138

Fax: +49 (0) 2203 - 95 95 139

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