Rechtsanwalt für Sorgerecht in Köln und Bonn

"Ich krieg das Haus und Du die Kinder!"
 

Grundsätzlich haben Eltern das Recht und die Pflicht, sich gemeinsam um die Kinder zu kümmern. Verheiratete Paare haben immer das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind, das in der Ehe geboren wird. Das alleinige Sorgerecht muss, selbst bei Zustimmung des anderen Elternteils, beim Familiengericht beantragt werden. Wenn zum Zeitpunkt der Geburt keine Ehe zwischen den Eltern besteht, hat grundsätzlich zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht.

 

Wenn die Eltern sich trennen, kommt es oftmals zum Streit um die Kinder. Dabei kann sich schon an banalen Dingen wie die Auswahl des Kindergartens oder der Besuch eines Arztes ein Streit entzünden. Ob gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt - nehmen Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe durch einen im Sorgerecht erfahrenen Rechtsanwalt oder eine im Sorgerechtsstreit erfahrene Rechtsanwältin an unseren Standorten in Köln (Porz) und Bonn (Endenich / Poppelsdorf) in Anspruch.

 

Wenden Sie sich daher bei Fragen zum Sorgerecht an den erfahrenen Anwalt oder unsere erfahrenen Anwältin  an den Standorten Köln oder Bonn. Selbstverständlich werden wir nicht nur in den umliegenden Städten / Gemeinden wie Leverkusen, Bergisch Gladbach, Siegburg, Troisdorf, Düsseldorf, Aachen, Dortmund, Essen, etc. tätig, sondern Bundesweit.

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