Bußgeldsachen - Ihr Anwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen kompetent in Bußgeldsachen!
Sie sind zu schnell gefahren? Die Ampel war nicht "nur gelb" sondern doch schon Rot? Sie haben als LKW-Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten? Von rechts kam doch noch Verkehr und es kam zum Unfall? Sie haben den notwendigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder sollen einen anderen Verkehrsvertsoß begangen haben?
Wir prüfen die Erfolgsaussichten im Bußgeldverfahren (ab 60,00 € Bußgeld) anhand des Bußgeldbescheides oder Anhörungsbogens für Sie kostenlos - und zwar unabhängig von den konkreten Erfolgsaussichten!
(Dieses Angebot gilt nicht bei Verwarngeldern unter 60,00 € und beinhatet eine erste Prüfug anhand der Angaben im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid und eine, üblicherweise telefonische, Beratung hierzu. Bei einer Mandatserteilung entstehen die üblichen Gebühren nach dem RVG)
Nur der im Verkehrsrecht erfahrene Anwalt kennt die Anforderungen, welche die Rechtsprechung beispielsweise an eine Lasermessung oder eine Radarfalle stellen. Wussten Sie zum Beispiel, dass eine Lasermessung nur innerhalb bestimmter Entfernungen zulässig ist und das Messgerät stets streng nach den Vorgaben der (umfangreichen) Bedienungsanleitung durch besonders ausgebildete Polizeibeamte bedient werden muss? Auch "verjährt" eine Ordnungswidrigkeit keineswegs stets "drei Monate nach dem Blitzen", hier kommt es auf teils wenige Details an, die entscheidend sein können.
Der erfahrene Verkehrsanwalt der Kanzlei WTB Rechtsanwälte kennen die Fallstricke für Polizei und Bußgeldbehörden und können Ihr Recht im Bußgeldverfahren wahren.
Nicht jede Radarmessung oder Lasermessung ist zuverlässig, eine Vielzahl an Messungen sind ungültig
Einige Geräte, die regelmäßig bei Geschwindigkeitsmessungen eingesetzt werden stellen wir Ihnen auf den folgenden Seiten vor. Zudem können Sie unseren kostenlosen Bußgeldrechner nutzen.
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