Anwalt für Arbeitsrecht in Bonn

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten oder angedroht bekommen?

 

Kündigungsschutzklage können Sie nur innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht z.B. in Bonn oder Köln erheben. Versäumen Sie diese Frist, müssen Sie die Kündigung  hinnehmen.

 

Wenden Sie sich nach Erhalt einer Kündigung daher unbedingt schnellstmöglich bei unserem im Arbeitsrecht erfahrenen Anwalt Thomas Prange, der Sie in allen Fragen rund um die Kündigung und die Chancen, Risiken und Kosten kompetent berät.

 

Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen einen Aufhebungsvertrag an?

 

Stimmen Sie einem solchen nicht vorschnell zu. Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages droht nämlich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit. Außerdem lässt sich in der Regel mehr herausholen, als man Ihnen anbietet - schließlich will der Arbeitgeber Sie ja "loswerden". Auch hier finden Sie kompetenten Rat bei Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei WTB Rechtsanwälte in Bonn Endenich / Poppelsdorf und Köln Porz (Wahn / Wahnheide)

 

Weitere Informationen im Arbeitsrecht haben wir hier für Sie zusammengestellt.

 

Anwalt ist nicht nur ein Beruf, sondern eine Berufung.

 

Gerade im Arbeitsrecht geht es oft um existentielle und belastende Fragen für die Mandanten: Verliere ich meinen Job? Wieviel Abfindung bekomme ich? Gibt es Möglichkeiten, den Job zu behalten? All diese Fragen erfordern einen erfahrenen, besonnenen und fachlich sehr gut ausgebildeten Anwalt für Arbeitsrecht an IHrr Seite. MIt Rechtsanwalt Thomas Prange haben Sie einen solchen Anwalt an Ihrer Seite. Deswegen wird Herr Rechtsanwalt Prange regelmäßig von unseren mandanten mit Bestnoten bewertet, zB bei anwalt.de, proven expert oder bei google.

Büro Köln

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51147 Köln (Porz-Wahn)

 

Tel.: +49 (0) 2203 - 95 95 138

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