Aktuelles rund um Auto, Verkehr und Recht!
Welche Daten speichert eigentlich mein Auto? Das weiss ausser den Herstellern niemand so genau. Und was genau passiert eigentlich mit diesen Daten? Wer verarbeitet diese und wozu? Mit diesen Fragen hat sich der ADAC ganz aktuell auseinandergesetzt: ADAC zur Datenspeicherung in PKW
Auch Ihr Anwalt für Verkehrsrecht der Kanzlei WTB Rechtsanwälte berät Sie zu diesem Thema. Verschaffen Sie sich auf der verlinkten Seite des ADAC einen ersten Überblick und sprechen Sie bei offenen Fragen Ihren Anwalt für Verkehrsrecht am Standort Köln Porz und Bonn an.
Sie haben sich wenn Sie zB beim ADAC Rechtsschutzversichert sind stets die freie Anwaltswahl und müssen nicht zwingend zum
ADAC-Vertragsanwalt gehen. Vertrauen Sie stattdessen unseren Anwalt für Verkehrsrecht in Köln Porz.
Hier finden Sie aktuelles Beiträge zum Thema Verkehrsrecht, z.B. aktuelle Urteile, Diskussionen oder Wissenswertes.
ACHTUNG! Blitzer auf der A3 (Neustadt-Wied) problematisch, wenn das Fahrzeug LED-Licht hat!
Falls Ihnen vorgeworfen wird, auf der A3 Neustadt-Wied (Blitzer A3 Neustadt Wied in beide Fahrtrichtungen) zu schnell gefahren zu sein, sollten Sie sich den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid genau ansehen. Da es sich nämlich um eine Messung mit dem Gerät ESO ES (auch genannt ESO Einheitssensor, ESO ES 3.0, Lichtschrankenmessung) handelt, sollten Sie einen entsprechenden Bescheid nicht akzeptieren, wenn ihr Fahrzeug über ein Tagfahrlicht / LED Licht verfügt.
Das Gerät wird durch Tagfahrlichter (insbesondere LED Tagfahrlicht) beeinflusst und die Messung gestört.
Das Meßprinzip lässt sich grob wie folgt beschreiben: das Messgerät besteht aus passiven Fotosensoren, die die vorbeifahrenden Fahrzeuge von der Seite beobachten. Die Einzelsensoren sind dabei so geschaltet, dass sie auf Helligkeitsänderungen in Fahrtrichtung reagieren. Über den Unterschied in zeitlicher Hinsicht lässt sich die Geschwindigkeit ermitteln, ähnlich wie bei einer Lichtschranke.
Wenn das Fahrzeug mit einem Tagfahrlicht, insbesondere LED Licht ausgestattet ist, sieht man im Signalverlauf der Messung sehr untypische Ausschläge im Signalbereich des Frontscheinwerfers, wie ein Sachverständigengutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ganz aktuell ergeben hat.
Der Sachverständige wurde über die Kanzlei WTB Rechtsanwälte beauftragt, eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät ESO ES 3.0 auf der A3 in Neustadt Wied zu überprüfen. Das Fahrzeug des Betroffenen (BMW, Mini Cooper) ist dabei mit LED Tagfahrlicht vorne ausgestattet.
Insbesondere Fahrzeuge der Firma BMW, die mit LED Licht (LED Tagfahrlicht, LED Scheinwerfer, LED Abblendlicht) ausgestattet sind, senden offenbar ein getaktetes LED-Licht nach vorne aus. Das Meßprinzip des ESO Einheitssensors setzt jedoch voraus, dass das gemessene Fahrzeug keine von seiner Fahrbewegung unabhängigen aktiven Signalanteile produziert. Dies ist jedoch bei LED Frontlicht offenbar der Fall. Diese gepulste Beleuchtung stört die Kreuzkorrelation des Gerätes.
Als das Gerät 2006 zugelassen wurde, gab es kein gepulstes LED Licht an Serienfahrzeugen. Es stellt sich daher die Frage, ob das Gerät bei LED von Scheinwerfern grundsätzlich überhaupt noch verwendet werden darf.
Die Ergebnisse des Sachverständigengutachtens sprechen nach diesseitiger Auffassung eindeutig dagegen. Die Bauart Zulassung des Messgerätes ist auf diese modernen Fahrzeuge nicht erstreckt.
Wenden Sie sich daher nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheides wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes bei diesem Messgerät in jedem Fall an die Rechtsanwälte der Kanzlei WTB Rechtsanwälte in Köln Bonn und Aachen. Dies gilt insbesondere für Messungen auf der Autobahn A3 in Neustadt-Wied, und zwar in beide Fahrtrichtungen. Wir werden dabei selbst verständlich auch bundesweit für Sie tätig.
Büro Köln
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