Güterverkehrsrecht
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) führt unter anderem Straßenkontrollen auf den Bundesautobahnen und Fernstraßen durch. Die Kontrolltätigkeit des BAG umfasst neben den Straßenkontrollen nach dem Güterkraftverkehrs-gesetz auch die Mautkontrollen mit welchen die Einhaltung der LKW-Maut überwacht wird.
Darüber hinaus führt das Bundesamt Betriebskontrollen zur Überwachung güterkraftverkehrs-rechtlicher Bestimmungen durch. Auch hier gliedert sich der Betriebskontrolldienst in die Bereiche Marktzugang und Maut.
Ein großes und immer wiederkehrendes Thema für LKW-Fahrer und Transportunternehmen ist die Ladungssicherung. Nur eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verhindert ein Verrutschen der Ladung in Kurven oder beim Bremsen. Sollte die Polizei oder das BAG Ihre Ladungssicherung bemängeln und Sie sind damit nicht einverstanden, wenden Sie sich an unsere Verkehrsanwälte.
Wir vertreten Sie mit besonderer Fachkompetenz und jahrelanger Erfahrung in diesem Spezialgebiet vor dem Amtsgericht Köln, den Rechtsmittelinstanzen und dem BAG unmittelbar. Wir beraten Sie selbstverständlich auch vorbeugend, um entsprechende Ordnungswidrigkeiten verfahren von vornherein möglichst zu vermeiden.
Gerne sind wir auch als Terminvertreter vor Ort für auswärtige Kollegen und deren Mandanten tätig.
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