Ihr Anwalt für Verkehrsrecht 

Wann nach einem Verkeshrsunfall zum Anwalt für Verkehrsrecht?

Sie benötigen nach einem Verkehrsunfall in Köln einen Anwalt für Verkehrsrecht in Köln oder Umland, wissen aber nicht, wann der richtige Zeitpunkt dafür ist? Sie hatten einen Verkehrsunfall und brauchen dringend Rat vom Anwalt für Verkehrsrecht in? Egal ob Sie Fragen zum Widerbeschaffungswert oder Restwert haben, Nutzungsausfall geltend machen wollen oder die Mietwagenkosten erstattet bekommen oder Schmerzenegsld realisieren möchten, wir helfen Ihnen schnell und kompetent in allen Fragen des Verkehrsrecht. Sprechen Sie uns so schnell wie möglkich nach einem Verkehrusnfall an. Warten Sie nicht, bis sich die gegnerische Versicherung meldet.

 

Hier haben wir weitere Informationen für Sie zusammengestellt.

 

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht wickelt den Verkehrsunfall für Sie ab

Nach einem Verkehrsunfall können Sie einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl aus oder näheren Umland mit der Ermittlung des Schadenumfangs, der Wertminderung, des Restwert und Wiederbeschaffungswert sowie der Reparaturkosten und der Höhe des Nutzungsausfalls beauftragen.

 

Das Gutachten zum Schaden nach dem Verkehrsunfall, das auch direkt per Email an den Anwalt für Verkehrsrecht gesendet werden kann, besprechen Sie dann im Anschluss mit Ihrem Anwalt für Verkehrsrecht der Kanzlei WTB Rechtsanwälte ausführlich. dabei werden alle Vor- und Nachteile des jeweiligen Vorgehens besprochen, z.B. die Abrechnung "Netto" auf Gutachtenbasis oder "Brutto" nach erfolgter Reparatur in der Fachwerkstatt.

 

Auch die Kosten für dieses Gutachten muss die Versicherung des Unfallverursachers als zur Schadensberechnung notwendige Kosten ersetzen. Nur wenn erkennbar war, dass es sich um einen sog. „Bagatellschaden“ handelt, werden die Kosten des Gutachtens nicht ersetzt. In diesem Fall kann man aber einen Kostenvoranschlag der Fachwerkstatt einholen. Dies geht auch, wenn das Fahrzeug nicht repariert wird. Details hierzu besprechen wir mit Ihnen im Beratungsgespräch. 

 

Selbstverständlich können Sie auch vor einem Beratungsgespräch ein Sachverständigengutachten beauftragen, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, um Zeit zu sparen. Der Sachverständige kann das Gutachten im Anschluss dann direkt an unsere Kanzlei (mail@wtb-recht.de) senden.

 

Aufgrund positiver Erfahrungen in der Vergangenheit empfehlen wir folgende Sachverständigenbüros:

 

Köln-Porz:                                                                  

DEKRA Automobil GmbH

-Station Köln-Porz-

Hansestr. 74/76

51149 Köln

Telefon: 02203 - 93580-0

Email: bonn.automobil@dekra.com

Homepage

 

Köln-Mülheim:

Sachverständigen-Station

Reemt Jansen

Clevischer Ring 125

51063 Köln

Telefon: 0221 - 64 44 48

Email: info@gutachten-station.de

Homepage

 

Leverkusen:

Sachverständigenbüro Adams

Overfeldweg 82

51371 Leverkusen

Telefon: 0214 - 86 82 20

Email: info@adams-kfz-sv.de

Homepage

 

Aktuelles im Verkehrsrecht

Welche Daten speichert eigentlich mein Auto? Das weiss ausser den Herstellern niemand so genau. Und was genau passiert eigentlich mit diesen Daten? Wer verarbeitet diese und wozu? Mit diesen Fragen hat sich der ADAC ganz aktuell auseinandergesetzt: ADAC zur Datenspeicherung in PKW

 

Auch Ihr Anwalt für Verkehrsrecht der Kanzlei WTB Rechtsanwälte berät Sie zu diesem Thema. Verschaffen Sie sich auf der verlinkten Seite des ADAC einen ersten Überblick und sprechen Sie bei offenen Fragen Ihren Anwalt für Verkehrsrecht an.

 

Sie haben sich wenn Sie zB beim ADAC Rechtsschutzversichert sind stets die freie Anwaltswahl und müssen nicht zwingend zum ADAC-Vertragsanwalt gehen. Vertrauen Sie stattdessen unseren Anwalt für Verkehrsrecht. 
 

Hier finden Sie aktuelles Beiträge zum Thema Verkehrsrecht, z.B. aktuelle Urteile, Diskussionen oder Wissenswertes.

ACHTUNG! Blitzer auf der A3 (Neustadt-Wied) problematisch, wenn das Fahrzeug LED-Licht hat!

Falls Ihnen vorgeworfen wird, auf der A3 Neustadt-Wied (Blitzer A3 Neustadt Wied in beide Fahrtrichtungen) zu schnell gefahren zu sein, sollten Sie sich den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid genau ansehen. Da es sich nämlich um eine Messung mit dem Gerät ESO ES (auch genannt ESO Einheitssensor, ESO ES 3.0, Lichtschrankenmessung) handelt, sollten Sie einen entsprechenden Bescheid nicht akzeptieren, wenn ihr Fahrzeug über ein Tagfahrlicht / LED Licht verfügt.

Das Gerät wird durch Tagfahrlichter (insbesondere LED Tagfahrlicht) beeinflusst und die Messung gestört. 

Das Meßprinzip lässt sich grob wie folgt beschreiben: das Messgerät besteht aus passiven Fotosensoren, die die vorbeifahrenden Fahrzeuge von der Seite beobachten. Die Einzelsensoren sind dabei so geschaltet, dass sie auf Helligkeitsänderungen in Fahrtrichtung reagieren. Über den Unterschied in zeitlicher Hinsicht lässt sich die Geschwindigkeit ermitteln, ähnlich wie bei einer Lichtschranke. 

Wenn das Fahrzeug mit einem Tagfahrlicht, insbesondere LED Licht ausgestattet ist, sieht man im Signalverlauf der Messung sehr untypische Ausschläge im Signalbereich des Frontscheinwerfers, wie ein Sachverständigengutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ganz aktuell ergeben hat. 

Der Sachverständige wurde über die Kanzlei WTB Rechtsanwälte beauftragt, eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät ESO ES 3.0 auf der A3 in Neustadt Wied zu überprüfen. Das Fahrzeug des Betroffenen (BMW, Mini Cooper) ist dabei mit LED Tagfahrlicht vorne ausgestattet. 

Insbesondere Fahrzeuge der Firma BMW, die mit LED Licht (LED Tagfahrlicht, LED Scheinwerfer, LED Abblendlicht) ausgestattet sind, senden offenbar ein getaktetes LED-Licht nach vorne aus. Das Meßprinzip des ESO Einheitssensors setzt jedoch voraus, dass das gemessene Fahrzeug keine von seiner Fahrbewegung unabhängigen aktiven Signalanteile produziert. Dies ist jedoch bei LED Frontlicht offenbar der Fall. Diese gepulste Beleuchtung stört die Kreuzkorrelation des Gerätes.

Als das Gerät 2006 zugelassen wurde, gab es kein gepulstes LED Licht an Serienfahrzeugen. Es stellt sich daher die Frage, ob das Gerät bei LED von Scheinwerfern grundsätzlich überhaupt noch verwendet werden darf.

Die Ergebnisse des Sachverständigengutachtens sprechen nach diesseitiger Auffassung eindeutig dagegen. Die Bauart Zulassung des Messgerätes ist auf diese modernen Fahrzeuge nicht erstreckt.

Wenden Sie sich daher nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheides wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes bei diesem Messgerät in jedem Fall an die Rechtsanwälte der Kanzlei WTB Rechtsanwälte in. Dies gilt insbesondere für Messungen auf der Autobahn A3 in Neustadt-Wied, und zwar in beide Fahrtrichtungen. Wir werden dabei selbst verständlich auch bundesweit für Sie tätig.

Büro Köln

Albin-Köbis-Str. 4 

51147 Köln (Porz-Wahn)

 

Tel.: +49 (0) 2203 - 95 95 138

Fax: +49 (0) 2203 - 95 95 139

Email: mail@wtb-recht.de

 

Büro Bonn

Sebastianstr. 213

53115 Bonn

 

Tel.: +49 (0) 228 - 22 787 952

Fax: +49 (0) 228 - 22 787 798

Email: mail@wtb-recht.de

Sprechzeiten

 

Mo. - Do.:  08:30 - 18:00

          Fr.:  08:30 - 14:00

 

Sowie nach Vereinbarung


Anrufen

E-Mail

Anfahrt