Das Messgerät EOS ES3.0

Sie sind mit dem Messgerät ES 3.0 gemessen ("geblitzt") worden? Hier einige Informationen zu dem Messgerät und zu den einzelnen Anforderungen und Schwachstellen, die ein im Verkehrsrecht versierter Anwalt überprüfen kann:

 

 

Bei dem Gerät ESO ES 3.0 handelt es sich im Gegensatz zum Beispiel zu den Geräten Traffipax oder Poliscan Speed nicht um ein Radar- oder Lasergerät, sondern um ein mit Helligkeitssensoren ausgestattetes Gerät.

 

Diese nehmen im zu überwachenden Bereich Helligkeitsveränderungen war, nämlich, wenn ein Objekt (z.B. LKW, PKW, Motorrad, Fahrrad) vorbeifährt. Man kann diese Messung durchaus auch als "Lichtschrankenmessung" bezeichnen, wobei es keine echte Lichtschranke im eigentlichen Sinne darstellt, sondern wie dargestellt auf die Helligkeitsabweichungen reagiert. Anders als sein Vorgängermodell ESO 1.0 hat dieses Messgerät fünf Sensoren. Diese messen die Helligkeitsunterschiede (dreimal geradeaus, zweimal schräg) und ein Rechner errechnet aus den gemessenen Werten ein Weg-Zeit-Profil und löst bei Überschreitung des eingestellten Sollwertes ein Foto aus.

 

Das Gerät ES 3.0 hat diverse "Schwachstellen": Die Softwareversion 1.007 war fehlerbehaftet, die Neigungswasserwaage ist ein umstrittener Geräteteil, die Fotolinie muss dokumentiert sein, auch der Seitenabstand oftmals problematisch. Ein großes Problem besteht, wenn mehrere PKW gleichzeitig durch den Messbereich gefahren sind.

 

Entscheidend ist zudem, dass das Gerät ordnungsgemäß geeicht war, strikt nach den Vorgaben der Bedienungsanleitung aufgebaut und bedient wurde und die Messbeamten auch ausreichend auf das Gerät geschult wurden.

 

All dies lässt sich der Ermittlungsakte entnehmen, gegebenenfalls muss ein Sachverständiger mit der technischen Überprüfung der Messung beauftragt werden.

 

Die Rechtsschutzversicherung (Verkehrsrechtsschutz) trägt in der Regel die Kosten für die anwaltliche Überprüfung der Messung und auch für ein Sachverständigengutachten, wenn dies zur Überprüfung der Messung erforderlich ist.

 

Wenden Sie sich daher stets nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheides wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes an Ihren erfahrenen Verkehrsanwalt. Die insoweit erfahrenen Anwälte der Kanzlei WTB Rechtsanwälte helfen Ihnen gern. Wir werden dabei bundesweit für Sie tätig.

 

 

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